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OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.1989 - 7 A 26/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Hundezwingeranlage: Immissionsschutzrechtliche Anordnung
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 24.02.1988 - 1 K 156/87
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.1989 - 7 A 26/88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Neustadt, 24.02.1988 - 1 K 156/87
Hundepension - Lärmimmissionen - Einhaltung von Richtwerten
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.1989 - 7 A 26/88
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 24. Februar 1988 - 1 K 156/87 - wird zurückgewiesen.Die Klage hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße durch Urteil vom 24. Februar 1938 - 1 K 156/87 - abgewiesen.
Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 24. Februar 1988 - 1 K 156/87 - die Anordnung des Beklagten vom 28. Januar 1986 in der Gestalt, die sie durch den Widerspruchsbescheid des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht vom 07. Juli 1987 gefunden hat, aufzuheben.
- BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67
Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.1989 - 7 A 26/88
Es ist hieraus dann ohne weiteres erkennbar, dass die Klägerin ihren Betrieb so einrichten muss, dass der von ihm ausgehende Lärm eine bestimmte Grenze nicht überschreitet (vgl. BVerwGE 31, 15 / 19 f.; OVG Rheinland-Pfalz, AS 13, 10 / 13). - VGH Baden-Württemberg, 08.11.1974 - I 1002/74
Untersagung der Hundehaltung auf einer umzäunten Wiese eines Grundstücks wegen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.1989 - 7 A 26/88
Denn diese durchdringenden, immer wieder auftretenden Geräusche verhindern, dass sich die Nachbarn in bestimmten Zeitabständen wirksam ausruhen und erholen können (zum Ganzen vgl. Senatsbeschluss vom 11. September 1987 - 7 A 38/86 - OVG Lüneburg in VerwRspr. 14, 572 und in OVGE 27, 321; VGH Bad.-Württ. in DÖV 1975, 608). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.12.1961 - II B 59/61
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.1989 - 7 A 26/88
Denn diese durchdringenden, immer wieder auftretenden Geräusche verhindern, dass sich die Nachbarn in bestimmten Zeitabständen wirksam ausruhen und erholen können (zum Ganzen vgl. Senatsbeschluss vom 11. September 1987 - 7 A 38/86 - OVG Lüneburg in VerwRspr. 14, 572 und in OVGE 27, 321; VGH Bad.-Württ. in DÖV 1975, 608).